Nachzahlung von Wohngeld darf nicht als Einkommen nach dem SGB II angesetzt werden
In dem Rechtsstreit S 42 AS 936/16 gab das beklagte Jobcenter ein Anerkenntnis ab, nachdem der Vorsitzende Richter darauf hinwies, dass Nachzahlungen von Wohngeld vergleichbar mit der Nachzahlung von SGB II Leistungen für vorhergehende Bewilligungszeiträume sind.